Facebook

Besuchen und liken Sie uns auf Facebook: Hier klicken

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Schumm Touristik, Stand März 2015

 1. Abschluss des Reisevertrages a) Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich abgeschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. b) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Schumm Touristik zustande. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form. Offensichtliche Rechen- und Berechnungsfehler gehen nicht zu Lasten des Reiseveranstalters.

2. Zahlung a) Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nach Erhalt der Auftragsbestätigung, jedoch spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn, unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen zu leisten. Die Höhe der Anzahlung beträgt 20 %, max. 400,00 EURO b) Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens 3 Wochen vor Reisebeginn gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen. c) Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein). d) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 Euro nicht übersteigt.

3. Leistungen und Preise a) Prospekt- und Internetangaben, sowie diverse Werbung sind für den Reiseveranstalter – mit Ausnahme des allgemein geltenden Haftungsausschlusses (Druckfehler usw.), bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt und Preisangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. b) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Internet, diverse Werbung) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. Ziffer 3. c) ist zu beachten. c) Zusätzliche Zusicherungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sollen in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufgenommen werden. Auf Ziffer 1. a) dieser Bedingungen wird Bezug genommen. d) Die Preise verstehen sich pro Person und schließen, soweit entsprechend gebucht, die Fahrt ab Zusteigeort zum Zielort und zurück ein. e) Sollten Sie ein halbes Doppelzimmer gebucht haben und wir keine zweite passende Person dazu buchen können, erfolgt die Unterbringung in einem Einzelzimmer automatisch zum entsprechenden Mehrpreis. f) Die Platzzuteilung in den Omnibussen erfolgt durch Festlegung des Reiseveranstalters oder in der Reihenfolge der Anmeldung. Bei Urlaubsreisen wird der Sitzplatz bei der Rückfahrt aus technischen Gründen nicht zugeteilt.

4. Leistungsänderungen Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

5. Rücktritt des Kunden a) Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen, sofern wir nicht einen höheren Schaden nachweisen: Erfolgt der Rücktritt bis 4 Wochen vor Reisebeginn 20 % des Gesamtreisepreises, erfolgt der Rücktritt bis 2 Wochen vor Reisebeginn 50 % des Gesamtreisepreises, bei Rücktritt bis 1 Woche vor Reisebeginn 85 % des Gesamtreisepreises, als Stornokosten an. Bei Nichtantritt der Reise fallen 95 % des Gesamtreisepreises an. b) Vom Kunden sind Visagebühren sowie reservierte Eintrittskarten für gebuchte Veranstaltungen voll zu bezahlen, sofern wir diese nicht weiterverkaufen können.

6. Änderungen auf Verlangen des Reisenden Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen ein Bearbeitungsentgelt von 15 Euro verlangen, soweit er nach entsprechender Information des Reisenden nicht eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann.

7. Ersatzreisende a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Reiseveranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. b) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis. c) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für die durch die Teilnahme des Drittenentstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert auf 15 Euro, wobei es dem Reisenden und dem Dritten ausdrücklich gestattet ist, einen niedrigeren oder keinen Mehraufwand nachzuweisen.

8. Reiseabbruch Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Störung durch den Reisenden Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.

10. Mindestteilnehmerzahl a) Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen oder der bei der Reisebeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl wird der Reisende vom Reiseveranstalter über die nicht erreichte Mindestteilnehmerzahl in Kenntnis gesetzt. Bei Reisen bis zu 3 Tagen Reisedauer bis 3 Tage, bei Reisen mit 4-6 Tagen Reisedauer bis 7 Tage und bei Reisen mit 7 und mehr Tagen Reisedauer bis 14 Tage vor Reisebeginn; bei Tagesausflügen ohne Hotelübernachtung bis 1 Tag vor Reisebeginn kann die Reise vom Reiseveranstalter ohne Schadensersatzverpflichtungen storniert werden. Für zusätzlich gebuchte Leistungen (Stadtführungen, Ausflüge etc.) gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen. b) Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen behalten wir uns vor, die Reise mit einem Klein- oder Club-Bus durchzuführen. Bauartbedingt kann das Fahrzeug nicht mit der im Programm ausgeschriebenen Ausstattung übereinstimmen.

11. Kündigung infolge höherer Gewalt a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung des Reisevertrages. b) Im Fall der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. c) Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen. In diesem Falle kann der Reisende direkt bei der Buchung einer Reise eine Reiserücktrittversicherung bei mir oder einem anderen Anbieter abschließen.

12. Haftungsbeschränkung a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a1) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. b1) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. c) Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis 4000 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.

13. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten a) Der Reiseveranstalter weist auf Pass-, Visumerfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten. b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. c) Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Ziffern 5. (Rücktritt des Kunden) und 8. (Reiseabbruch) entsprechend.

14. Gerichtsstand a) Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz in Kernen im Remstal (Landkreis Waiblingen) verklagen. b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.

15. Reisen anderer Veranstalter Reisen, bei denen ausdrücklich ein anderer Veranstalter als Schumm Touristik genannt ist, werden von uns nur vermittelt. Es gelten jeweils die Reisebedingungen des entsprechenden Veranstalters. Diese erhalten Sie auf Anforderung gesondert zugesandt.

16. Haftung für Musikkarten Bei Musikreisen (Konzert, Oper, Musical usw.) haften wir nicht für die Qualität der Plätze oder die Leistungen des Konzerts, der Oper, des Musicals usw. Nebeneinander liegende Plätze können nicht garantiert werden. Gleiches gilt für andere Veranstaltungen wie etwa Sporterereignisse.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages.

18. Allgemeine Bestimmungen Sämtliche Angaben in unseren Prospekten, unserer Website oder diversen Werbungen, entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern behalten wir uns vor. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

 

Schumm Touristik

Individualreisen, Gruppenreisen, Ausflüge, Busreisen, Flugreisen, Wanderreisen, Zubucherreisen, Weihnachtsmärkte